Arten und Fakten
Sie befinden sich im Arteninformationssystem ARTeFAKT.
Hier werden nur in Rheinland-Pfalz vorkommende Arten behandelt, für die besondere rechtliche Vorschriften gelten.
Sie sind entweder durch das
- Bundesnaturschutzgesetz § 7, Absatz 2, Nr. 13 und 14 geschützt
oder in den beiden folgenden europäischen Richtlinien erfasst:
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhänge II, IV oder V) bzw.
- Vogelschutzrichtlinie (Artikel 4, Absatz 1 und 2).
Über diese rechtlichen Vorgaben hinaus sind weitere Arten enthalten, für die Rheinland-Pfalz besondere Verantwortung trägt.