Arten und Fakten

Sie befinden sich im Arteninformationssystem ARTeFAKT.

Hier werden nur in Rheinland-Pfalz vorkommende Arten behandelt, für die besondere rechtliche Vorschriften gelten.


Sie sind entweder durch das

  • Bundesnaturschutzgesetz § 7, Absatz 2, Nr. 13 und 14 geschützt

oder in den beiden folgenden europäischen Richtlinien erfasst:

  • Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Anhänge II, IV oder V) bzw.
  • Vogelschutzrichtlinie (Artikel 4, Absatz 1 und 2).

Über diese rechtlichen Vorgaben hinaus sind weitere Arten enthalten, für die Rheinland-Pfalz besondere Verantwortung trägt.



Die von Ihnen ausgewählte Art entspricht nicht den genannten Kriterien.